{"id":5808,"date":"2024-10-22T17:08:35","date_gmt":"2024-10-22T15:08:35","guid":{"rendered":"https:\/\/www.brantner.com\/logistic-solutions\/?page_id=5808"},"modified":"2024-10-23T11:58:02","modified_gmt":"2024-10-23T09:58:02","slug":"auftraggeber","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/www.brantner.com\/logistic-solutions\/agb\/auftraggeber\/","title":{"rendered":"AGB Auftraggeber"},"content":{"rendered":"<p><div class=\"fusion-fullwidth fullwidth-box fusion-builder-row-1 fusion-flex-container has-pattern-background has-mask-background fusion-parallax-none hundred-percent-fullwidth non-hundred-percent-height-scrolling lazyload\" style=\"--link_hover_color: hsla(var(--awb-color4-h),var(--awb-color4-s),var(--awb-color4-l),calc(var(--awb-color4-a) - 24%));--link_color: var(--awb-color4);--awb-border-color:var(--awb-color1);--awb-border-radius-top-left:0px;--awb-border-radius-top-right:0px;--awb-border-radius-bottom-right:0px;--awb-border-radius-bottom-left:0px;--awb-padding-top:7vw;--awb-padding-right:7vw;--awb-padding-bottom:7vw;--awb-padding-left:7vw;--awb-padding-top-small:40px;--awb-padding-right-small:40px;--awb-padding-bottom-small:40px;--awb-padding-left-small:40px;--awb-margin-top:0px;--awb-margin-bottom:0px;--awb-background-color:var(--awb-color8);--awb-background-size:cover;--awb-flex-wrap:wrap;\" data-bg=\"https:\/\/www.brantner.com\/wp-content\/uploads\/2022\/12\/brantner.jpg\" ><div class=\"fusion-builder-row fusion-row fusion-flex-align-items-center fusion-flex-content-wrap\" style=\"width:104% !important;max-width:104% !important;margin-left: calc(-4% \/ 2 );margin-right: calc(-4% \/ 2 );\"><div class=\"fusion-layout-column fusion_builder_column fusion-builder-column-0 fusion_builder_column_1_1 1_1 fusion-flex-column fusion-flex-align-self-stretch fusion-animated\" style=\"--awb-padding-bottom-medium:0px;--awb-bg-size:cover;--awb-width-large:100%;--awb-margin-top-large:80px;--awb-spacing-right-large:1.92%;--awb-margin-bottom-large:12px;--awb-spacing-left-large:1.92%;--awb-width-medium:100%;--awb-order-medium:0;--awb-spacing-right-medium:1.92%;--awb-spacing-left-medium:1.92%;--awb-width-small:100%;--awb-order-small:0;--awb-spacing-right-small:1.92%;--awb-spacing-left-small:1.92%;\" data-animationType=\"fadeInUp\" data-animationDuration=\"1.3\" data-animationOffset=\"top-into-view\"><div class=\"fusion-column-wrapper fusion-column-has-shadow fusion-flex-justify-content-center fusion-content-layout-column\"><div class=\"fusion-title title fusion-title-1 fusion-sep-none fusion-title-center fusion-title-text fusion-title-size-one\" style=\"--awb-text-color:var(--awb-color1);--awb-margin-right:30%;--awb-margin-bottom:30px;--awb-margin-left:30%;--awb-margin-top-small:10px;--awb-margin-right-small:0px;--awb-margin-bottom-small:10px;--awb-margin-left-small:0px;--awb-margin-right-medium:0px;--awb-font-size:45px;\"><h1 class=\"fusion-title-heading title-heading-center fusion-responsive-typography-calculated\" style=\"margin:0;text-transform:uppercase;font-size:1em;--fontSize:45;line-height:var(--awb-typography1-line-height);\">AGB AUFTRAGGEBER<\/h1><\/div><\/div><\/div><\/div><\/div><div class=\"fusion-fullwidth fullwidth-box fusion-builder-row-2 fusion-flex-container nonhundred-percent-fullwidth non-hundred-percent-height-scrolling\" style=\"--awb-border-radius-top-left:0px;--awb-border-radius-top-right:0px;--awb-border-radius-bottom-right:0px;--awb-border-radius-bottom-left:0px;--awb-padding-top:6%;--awb-padding-bottom:6%;--awb-flex-wrap:wrap;\" ><div class=\"fusion-builder-row fusion-row fusion-flex-align-items-flex-start fusion-flex-content-wrap\" style=\"max-width:calc( 1140px + 0px );margin-left: calc(-0px \/ 2 );margin-right: calc(-0px \/ 2 );\"><div class=\"fusion-layout-column fusion_builder_column fusion-builder-column-1 fusion_builder_column_1_1 1_1 fusion-flex-column fusion-animated\" style=\"--awb-bg-size:cover;--awb-width-large:100%;--awb-margin-top-large:0px;--awb-spacing-right-large:0px;--awb-margin-bottom-large:20px;--awb-spacing-left-large:0px;--awb-width-medium:100%;--awb-spacing-right-medium:0px;--awb-spacing-left-medium:0px;--awb-width-small:100%;--awb-spacing-right-small:0px;--awb-spacing-left-small:0px;\" data-animationType=\"fadeInUp\" data-animationDuration=\"1.0\" data-animationOffset=\"top-into-view\"><div class=\"fusion-column-wrapper fusion-column-has-shadow fusion-flex-justify-content-flex-start fusion-content-layout-column\"><div class=\"fusion-text fusion-text-1\"><h1 class=\"fusion-responsive-typography-calculated\" data-fontsize=\"37\" data-lineheight=\"44.400002px\">Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen (AGB) der Brantner Transport GmbH als Auftraggeber<\/h1>\n<h3>1. G\u00fcltigkeit<\/h3>\n<p>Diese Bedingungen, in welche unter (<a href=\"https:\/\/www.brantner.com\/logistic-solutions\/agb\/auftraggeber\">https:\/\/www.brantner.com\/logistic-solutions\/agb\/auftraggeber<\/a>) jederzeit eingesehen werden kann gelten ausschlie\u00dflich dann, wenn die Brantner Transport GmbH, im Folgenden\u201eAuftraggeber\u201c oder \u201eAG\u201c genannt, Spedi- tions- und Frachtauftr\u00e4ge an den Auftragnehmer \u201eAN\u201c erteilt oder den Auftragnehmer mit sonstigen Verrichtungen beauftragt.<\/p>\n<p>Der Transportauftrag ist auch ohne Gegenbest\u00e4tigung bindend. Eine schriftliche Gegenbest\u00e4tigung mit durch den AN abge\u00e4nderten Vertragsbestandteilen gilt als unwirksam. M\u00fcndlich getro\ufb00ene Nebenabreden haben keine G\u00fcltigkeit.<\/p>\n<p>Unabh\u00e4ngig von telefonischen Kapazit\u00e4tsanfragen, kommt der Transportvertrag erst auf Basis des \u00fcbermittelten Transportauftrages, samt der darin enthaltenen AGB des Auftraggebers zustande. Es kommen keine diesen Gesch\u00e4ftsbedingungen widersprechenden Bedingungen zur Anwendung. Der Auftragnehmer kann sich keinesfalls auf eigene AGB st\u00fctzen, selbst wenn diese in Auftragsbest\u00e4tigungen enthalten w\u00e4ren. Insbesondere kann sich der Auftragnehmer nicht auf die Geltung der A\u00d6Sp oder sonstigerBedingungen (z.B. in Auftragsbest\u00e4tigungen etc.) berufen. Eventuell anderslautende Gegenbest\u00e4tigungen sind nicht Bestandteil des Frachtvertrages und gegenstandslos. Sp\u00e4testens mit der \u00dcbernahme der bef\u00f6rderten G\u00fcter zur Bef\u00f6rderung an der Beladestelle best\u00e4tigt der Auftragnehmer nochmals dieAkzeptanz dieser AGB.<\/p>\n<h3>2. Ma\u00dfgebliche Bestimmungen<\/h3>\n<p>F\u00fcr s\u00e4mtliche Stra\u00dfen-Transporte wird die Geltung der CMR ausdr\u00fccklich vereinbart, selbst dann, wenn der Anwendungsbereich des Art. 1 CMR oder des \u00a7 439a UGB nicht erf\u00fcllt w\u00e4re. Der Auftragnehmer haftet demAuftraggeber gegen\u00fcber immer wie bei Selbsteintritt. Die Bestimmungen des Artikels 34 CMR gelten nicht.F\u00fcr innerdeutsche Transporte gelten die Bestimmungen des deutschen HGB \u00fcber das Frachtgesch\u00e4ft. Bei innerdeutschen Transporten gilt die erh\u00f6hte Haftung von 40 Sonderziehungsrechten pro Kilogramm des besch\u00e4digten oder in Verlust geratenen Gutes als vereinbart. Die Anwendung der A\u00d6Sp ist bei Transportauftr\u00e4gen des Auftraggebers an den Auftragnehmer ausdr\u00fccklich ausgeschlossen.<\/p>\n<h3>3. EU-Mobilit\u00e4tspaket<\/h3>\n<p>Aufgrund der mit dem europ\u00e4ischen Mobilit\u00e4tspaket in Kraft getretenen Bestimmungen (insbesondere die Richtlinie 2020\/1057 sowie VO (EU) 2020\/1055 und VO (EU) 2020\/1054) kommen weitere P\ufb02ichten auf den Auftragnehmer\/Frachtf\u00fchrer zu, insbesondere in Bezug auf<\/p>\n<ul>\n<li>Meldeverp\ufb02ichtungen<\/li>\n<\/ul>\n<ul>\n<li>Bereithaltung von Unterlagen im Fahrzeug<\/li>\n<\/ul>\n<ul>\n<li>Anwendung des Gastland-Lohnrechts<\/li>\n<\/ul>\n<ul>\n<li>\u00dcbermittlung von Unterlagen nach entsprechender Au\ufb00orderung der Kontrollorgane<\/li>\n<\/ul>\n<ul>\n<li>Verwendung des Standardformulars der \u00f6\ufb00entlichen Schnittstelle des Binnenmarkt- Informationssystem (IMI) nach der Verordnung (EU) Nr. 1024\/2012<\/li>\n<li>Marktzugangs- und Kabotagebestimmungen<\/li>\n<\/ul>\n<ul>\n<li>Verp\ufb02ichtungen im Hinblick auf die Lenk- und Ruhezeiten<\/li>\n<\/ul>\n<p>Der Auftragnehmer\/Frachtf\u00fchrer sichert zu, s\u00e4mtliche Bestimmungen, die durch Einf\u00fchrung des europ\u00e4ischen Mobilit\u00e4tspakets in der EU gelten, einzuhalten. Dies gilt auch f\u00fcr die Bestimmungen des Lohn- und Sozialdumping-Bek\u00e4mpfungsgesetzes (LSD-BG) und vergleichbare in Europa geltende Vorschriften. Sollte der Auftraggeber aufgrund von Verst\u00f6\u00dfen durch den Auf- tragnehmer\/Frachtf\u00fchrer in irgendeiner Weise in Anspruch genommen werden hat dieser den Auftraggeber vollumf\u00e4nglich schad- und klaglos zu halten.<\/p>\n<h3>4. Stornierung, Nicht\u00fcbernahme des Frachtgutes<\/h3>\n<p>Der Transportauftrag des Auftraggebers ist bindend.<\/p>\n<p>Im Falle einer Nicht\u00fcbernahme des Transportgutes bzw. des Transportauftrages durch den Auftragnehmer, ist der Auftraggeber berechtigt, ein Ersatzfahrzeug einzukaufen und dem Auftragnehmer eineKonventionalstrafe in H\u00f6he der, f\u00fcr das Ersatzfahrzeug zu zahlenden Fracht in Rechnung zu stellen. Ein dar\u00fcberhinausgehender Schadenersatzanspruch bleibt davon unber\u00fchrt.<\/p>\n<p>In jedem Fall werden bei der Stornierung des Auftrages 80% des Frachtpreises in Form einer Konventionalstrafe an den Auftragnehmer verrechnet. Der Auftraggeber kann den Trans- portauftrag kostenfrei bis zu einer Stunde vor dem vereinbarten Beladetermin stornieren.<\/p>\n<h3>5. Standgeld<\/h3>\n<p>Die Geltendmachung von Standgeld ist bei einer Wartezeit bzw. Stehzeit beim Absender bzw. Empf\u00e4ngeretc. jeweils bis zu 24 Stunden ausgeschlossen. Unber\u00fccksichtigt bleiben Samstage, Sonn &#8211; und Feiertage, d.h. diese sind immer standgeldfrei. Weiters ist die Geltendmachung eines Aufwandersatzes bzw. eines Schadenersatzanspruches oder sonstiger Kosten bei einer Stornierung des Auftrages seitens des Auftraggebers innerhalb von 10 Stunden ab Auftragserteilung ausgeschlossen. Nach der vereinbarten 24-Stunden-Standgeldfreiheit d\u00fcrfen maximal \u20ac 150,- pro Tag\/pro LKW an Standgeld verrechnet werden, sofern den Auftraggeber tats\u00e4chlich ein Verschulden trifft, wobei die Beweislast den Auftragnehmer trifft. Das Standgeld ist allerdings hinsichtlich der L\u00e4nge mit 3 Tagen maximal begrenzt.<\/p>\n<h3>6. Verbot von Umladungen, Beiladungen, Weitergabe<\/h3>\n<p>Um-, Bei- und Zuladungen sind ausnahmslos unzul\u00e4ssig. Anderes gilt nur, wenn der Auftraggeber die Beiladung ausdr\u00fccklich schriftlich im Vorhinein anordnet. Die Beauftragung eines Subfrachtf\u00fchrers ist nur unter ausdr\u00fccklicher schriftlicher Zustimmung des zust\u00e4ndigen Disponenten des Auftraggebers zul\u00e4ssig.Sollte der Einsatz von Subfrachtf\u00fchrern vom Auftraggeber aus- nahmsweise gestattet werden, m\u00fcssen diese vom Auftragnehmer vorher streng gepr\u00fcft werden und bereits mehrere Auftr\u00e4ge (mindestens 5) nachweislich ordnungsgem\u00e4\u00df f\u00fcr diesen durchgef\u00fchrt haben. Die Vergabe von Ladungen an Subunternehmer, die nicht mit dem Auftragnehmer bereits vorher in Gesch\u00e4ftsbeziehungen standen, insbesondere \u00fcber Frachtenb\u00f6rsen, ist ausnahmslos untersagt. Ein Stapeln der Ware (z.B. um zus\u00e4tzlichen Laderaum etc. zu scha\ufb00en) ist ebenso ausdr\u00fccklich verboten! F\u00fcr die Verletzung einer dieser Bestimmungen wird eine verschuldensunabh\u00e4ngige, vom richterlichen M\u00e4\u00dfigungsrecht ausgeschlossene Konventionalstrafe in H\u00f6he von \u20ac 5.000,00, unabh\u00e4ngig von der tats\u00e4chlichen Schadenh\u00f6he, vereinbart. Ein dar\u00fcberhinausgehender Schadenersatzanspruch wird davon nicht ber\u00fchrt.<\/p>\n<p>Ladungen d\u00fcrfen auf keinen Fall ohne die ausdr\u00fcckliche Erlaubnis des Auftraggebers in ein Lager\/Zwischenlager\/Warenhaus umgeladen werden. Bei einem Zuwiderhandeln wird eine P\u00f6nale in H\u00f6he von 95 % der Fracht verrechnet.<\/p>\n<h3>7. Kennzeichen<\/h3>\n<p>Sofern der Ladeauftrag keine Kennzeichen enth\u00e4lt, diese nicht korrekt sind, oder sich \u00e4ndern, ist derAuftragnehmer verp\ufb02ichtet, dem Auftraggeber die richtigen Kennzeichen unverz\u00fcglich bekannt zu geben. Der Auftragnehmer vermeidet dadurch Verz\u00f6gerungen bei der Beladung und der Bearbeitung der Frachtabrechnung.<\/p>\n<h3>8. Ladungssicherungsmittel<\/h3>\n<p>Der Auftragnehmer hat eine ausreichende Anzahl von Ladungshilfsmitteln (Unterlegh\u00f6lzer etc.) und Sicherungsmitteln (Zurrketten und Zurrgurte, Klemmbalken, etc.) mitzuf\u00fchren, andernfalls ein Fahrzeugmangel vorliegt.<\/p>\n<p>F\u00fcr die Anforderung der Ladungssicherung ist es unumg\u00e4nglich, dass das Fahrzeug vollst\u00e4ndig mit Spriegel- und Bordwandbrettern bei Planenaufbauten und Sperr- und Klemmstangen bei Ko\ufb00eraufbauten nach DIN ausger\u00fcstet ist. Des Weiteren sind f\u00fcr eine bef\u00f6rderungssichere Verladung mindestens Unterlegh\u00f6lzer, alle Seitenbretter, zwei Spannbretter, 2 Sperrbalken, 20 Gurte mit Langhebelratschen, 12 Zurr\u00f6sen im Boden, 24Kantenschoner und ausreichend Antirutschmatten erforderlich.<\/p>\n<p>Bei Nichteinhaltung der o.a. Vereinbarungen\/Anweisungen beh\u00e4lt der Auftraggeber sich vor, das Fahrzeug auf Kosten des Auftragsnehmers mit entsprechenden Ladungshilfsmitteln ausr\u00fcsten zu lassen. Ist dies nicht m\u00f6glich, beh\u00e4lt sich der Auftraggeber vor, ein Ersatzfahrzeug einzusetzen und dem Auftragnehmer eine verschuldensunabh\u00e4ngige Konventionalstrafe in H\u00f6he der f\u00fcr das Ersatzfahrzeug zu zahlenden Fracht zu verrechnen. Ein dar\u00fcberhinausgehen der Schadenersatz bleibt davon unber\u00fchrt. F\u00fcr alle dadurchentstehenden Folgekosten h\u00e4lt der Auftraggeber den Auftragnehmer voll haftbar! In jedem Fall wird f\u00fcr diese administrativen Aufwendungen eine Bearbeitungsgeb\u00fchr von \u20ac 35,- in Rechnung gestellt.<\/p>\n<p>Die Sicherstellung der ordentlichen Verstauung des Frachtgutes sowie die Ladungssicherung sindausnahmslos Aufgabe des Auftragnehmers; dies auch dann, wenn der Absender die Beladung tats\u00e4chlich selbst vorgenommen hat.<\/p>\n<h3>9. Transporthindernisse<\/h3>\n<p>Der Auftragnehmer hat bei jedem Transport von sich aus sicherzustellen, dass der Transport ohne Hindernisse durchgef\u00fchrt werden kann und muss vorher \u00fcberpr\u00fcfen, ob Genehmigungen einzuholen oder zolltechnische Ma\u00dfnahmen (welcher Art auch immer) etc. zu ergreifen sind (Erledigung von Versandverfahren etc.). Der Auftragnehmer hat beim Auftraggeber alle relevanten Zollinformationeneinzuholen und haftet f\u00fcr die ordnungsgem\u00e4\u00dfe Verzollung und alle damit verbundenen P\ufb02ichten. Die Kosten die dem Auftragnehmer durch die Verzollung entstehen, sind bereits im Frachtpreis enthalten. Er hat daher keinen Anspruch auf den Ersatz von Kosten die bei der Verzollung entstehen (Tarife, Geb\u00fchren, etc.). Weiters haftet der Auftraggeber nicht f\u00fcr Sch\u00e4den die durch falsche Angaben in den Zollpapieren entstehen.<\/p>\n<p>Es wird vorausgesetzt, dass der Auftragnehmer \u00fcber die f\u00fcr den Transport erforderlichen Erlaubnisse und Berechtigungen verf\u00fcgt. Dies gilt auch f\u00fcr alle L\u00e4nder und deren Bestimmungen, die im Rahmen dieses Auftrages befahren werden. Bei unvorhergesehenen Transportverz\u00f6gerungen bzw. Transportsch\u00e4den oder Transportwarenverlusten ist der Auftraggeber unverz\u00fcglich telefonisch und schriftlich zu verst\u00e4ndigen. DerAuftragnehmer h\u00e4lt den Auftraggeber f\u00fcr alle daraus resultierenden Sch\u00e4den schad- und klaglos. Bei Hindernissen an der Be- oder Entladestelle oder bei Annahme- oder Beladeverzug, hat der Auftragnehmer unverz\u00fcglich Wei- sungen des Auftraggebers einzuholen. Bei Verz\u00f6gerungen und\/oder Hindernissen, gleichwel- cher Art, ist der Auftraggeber unverz\u00fcglich zu verst\u00e4ndigen.<\/p>\n<h3>10. Lademitteltausch<\/h3>\n<p>Der Auftragnehmer ist zum sofortigen Lademitteltausch sowohl bei der Ladestelle, als auch beim Empf\u00e4ngerausnahmslos verp\ufb02ichtet; er tr\u00e4gt auch das sogenannte Tauschrisiko. Der Auftragnehmer hat daher eine ausreichende Anzahl von ordnungsgem\u00e4\u00dfen und tauschf\u00e4higen Lademitteln mitzuf\u00fchren. Das Entgelt f\u00fcr dieses Tauschrisiko ist im Frachtpreis bereits enthal- ten. F\u00fcr jeden Lademitteltausch ist ein entsprechenderLademittelschein mit der Frachtrechnung an den Auftraggeber zu senden. Bei fehlenden Lademittelscheinen ist der Auftraggeber gezwungen, davon auszugehen, dass der Auftragnehmer seiner Verp\ufb02ichtung nicht nachgekommen ist. F\u00fcr den Fall, dass der Auftragnehmer an einer Entladestelle keine Lademittel zu- r\u00fcckerhalten hat, ist der Auftraggeber sofort zu verst\u00e4ndigen, damit dieser noch, w\u00e4hrend das Fahrzeug an der Entladestelle ist, f\u00fcr eine Kl\u00e4rung sorgen kann. Sollte diese Verst\u00e4ndigung nicht, oder nichtrechtzeitig erfolgen, ist der Auftragnehmer selbst f\u00fcr die Besorgung der nicht getauschten Lademittelverantwortlich. Werden die Lademittel nicht oder nicht in vollem Umfang getauscht, ist dies am CMR-Frachtbrief sowie am Lademittelschein mit einer Begr\u00fcndung schriftlich festzuhalten und best\u00e4tigen zu lassen.<\/p>\n<p>F\u00fcr den Fall einer nicht ordnungsgem\u00e4\u00dfen Durchf\u00fchrung des Lademitteltausches hat der Frachtf\u00fchrer als Auftragnehmer f\u00fcr jede nicht getauschte bzw. r\u00fcckgef\u00fchrte Lademittel den orts\u00fcblichen Handelspreis zubezahlen. Zus\u00e4tzlich sind eine Bearbeitungspauschale von \u20ac 30,- pro Transport und R\u00fcckf\u00fchrungskosten f\u00fcrdie nicht getauschten Lademittel von \u20ac 1,- per KM bis zur R\u00fcckf\u00fchrungs- bzw. Abholstelle, an welcher der Tausch unterlassen wurde, zu entrichten. Die R\u00fcckf\u00fchrung der Lademittel durch den Auftragnehmerinnerhalb von 21 Tagen ist Gegenstand des Frachtvertrages und mit der Fracht abgegolten. Diese Anspr\u00fcche stehen dem Auftraggeber in jedem Fall auch ohne Verschulden des Frachtf\u00fchrers zu. Weiters ist der Auftragnehmer verp\ufb02ichtet, f\u00fcr jeden einzelnen Transport nachvollziehbare Aufzeichnungen \u00fcber den Lademitteltausch von sich aus zu f\u00fchren. Diese Aufzeichnungen bzw. Dokumentationen\/Nachweise sind unverz\u00fcglich nach dem Transport, sp\u00e4testens zusammen mit der Fracht- rechnung, zu \u00fcbermitteln. Achtung: es werden nur Originallademittelscheine akzeptiert! Vor \u00dcbermittlung dieser Dokumente ist die Fracht nicht f\u00e4llig.<\/p>\n<p>Bei fehlenden Unterlagen bzw. Lademittelaufzeichnungen wird eine verschuldensunabh\u00e4ngige, vom richterlichen M\u00e4\u00dfigungsrecht ausgeschlossene, Konventionalstrafe in H\u00f6he der Fracht pro Transportauftrag f\u00e4llig, d.h. der Anspruch auf Frachtlohn verf\u00e4llt. Dar\u00fcberhinausgehende Schadenersatzanspr\u00fcche bleiben davon in allen F\u00e4llen unber\u00fchrt.<\/p>\n<p>D\u00fcsseldorfer Paletten sind im Grunde nicht zu tauschen, jedoch muss der Auftragnehmer die Palettenbewegungen wie bei den Europaletten dokumentieren und dem Auftraggeber die entsprechenden Lademittelscheine zukommen lassen. Falls der Auftragnehmer entgegen der Anweisung des Auftraggebers D\u00fcsseldorfer Paletten bei der Entladestelle zur\u00fcckbekommen sollte, so soll der Auftragnehmer selbige innerhalb von 4 Wochen beim Absender retournieren. F\u00fcr nicht zeitgerecht retournierte D\u00fcsseldorfer Palettenverrechnet der Auftraggeber Euro 8,- pro St\u00fcck an den Auftragnehmer.<\/p>\n<h3>11. Frachtrechnungen, Zahlungsziel, Abliefernachweise<\/h3>\n<p>Frachtrechnungen des Auftragnehmers sind erst dann f\u00e4llig, wenn die Rechnung zusammen mit den Original-Transportdokumenten (CMR-Frachtbrief, Lieferscheine, Palettenscheine etc.) an den Auftraggebernachweislich \u00fcbermittelt wurden. Das Risiko f\u00fcr die \u00dcbermittlung dieser Dokumente tr\u00e4gt der Auftragnehmer. Das Zahlungsziel betr\u00e4gt 60 Tage, wobei der Lauf dieser 60-Tages-Frist erst mit vollst\u00e4ndigem Einlangen der Rechnung samt den oben erw\u00e4hnten Transportdokumenten beim Auftraggeber beginnt.<\/p>\n<p>Dem Auftragnehmer ist bekannt, dass eine Abrechnung bei Kunden des Auftraggebers nur dann erfolgen kann, wenn Abliefernachweise rechtzeitig und vollst\u00e4ndig \u00fcbersandt werden. Der Auftragnehmer verp\ufb02ichtet sich daher, s\u00e4mtliche Unterlagen des Transportes, wie Liefer- scheine, Frachtbriefe, Palettenscheine, Lademittel- und Wiegescheine, etc., l\u00e4ngstens innerhalb von 10 Arbeitstagen nach erfolgter Entladung, im Original an den Auftraggeber zu senden. Bei Nichteinhaltung dieser Frist wird, unbeschadet sonstiger Rechte, eine Bearbeitungsgeb\u00fchr von \u20ac 30,- f\u00e4llig.<\/p>\n<h3>12. Aufrechnung, Ausschluss von Pfand- und Zur\u00fcckbehaltungsrechten<\/h3>\n<p>Der Auftraggeber ist berechtigt, Aufrechnungen mit Gegenforderungen (gleich aus welchem Rechtsgrund) sowie Frachtk\u00fcrzungen bei Schlechterf\u00fcllungen vorzunehmen. Es wird daher jedem Aufrechnungs- bzw. Zur\u00fcckbehaltungsverbot (insbesondere \u00a7 32 A\u00d6Sp) ausdr\u00fccklich widersprochen. Dem Auftragnehmerkommt an keinem der ihm im Zuge dieser Vertragserf\u00fcllung \u00fcbergebenen Waren ein Pfand- oder Zur\u00fcckbehaltungsrecht zu. Allf\u00e4llige Pfand- und Zur\u00fcck- behaltungsrechte werden daher ausdr\u00fccklich ausgeschlossen. Der Auftragnehmer ist verp\ufb02ichtet, entsprechende Bestimmungen auch in die mit den allenfalls von ihm eingeschalteten Subunternehmern (wenn vom Auftraggeber schriftlich der Einsatz von Subunternehmern schriftlich gestattet wurde) abschlie\u00dfende Vertr\u00e4ge aufzunehmen. Der Auftragnehmer kann mit keiner Forderung gegen\u00fcber Forderungen bzw. Anspr\u00fcchen des Auftraggebers aufrechnen.<\/p>\n<h3>13. Sorgfaltsp\ufb02icht<\/h3>\n<p>Der Auftragnehmer ist verp\ufb02ichtet, Mitarbeiter und sonstige Erf\u00fcllungsgehilfen mit der Sorgfalt eines ordentlichen Frachtf\u00fchrers auszuw\u00e4hlen und zu \u00fcberwachen. Bei der Durchf\u00fchrung des Auftrages ist der Konsum von Alkohol und\/oder Drogen strengstens verboten. Der Auftragnehmer hat f\u00fcr ein sauberes Auftreten und t\u00e4gliche K\u00f6rperp\ufb02ege des Fahrpersonals zu sorgen. Vor dem Umgang mit unverpackten Produkten m\u00fcssen die H\u00e4nde gewaschen werden oder saubere Handschuhe getragen werden. Der Auftragnehmer hat weiters daf\u00fcr zu sorgen, dass das eingesetzte Fahrzeug sich in einem einwandfreien technischen Zustand be\ufb01ndet und dem Stand der Technik entspricht, insbesondere muss das eingesetzte Fahrzeug vorbeugend gewartet und regelm\u00e4\u00dfig inspiziert werden. Es d\u00fcrfen nur einwandfreie und f\u00fcr denjeweiligen Auftrag geeignete Fahrzeuge, Anh\u00e4nger, Au\ufb02ieger, Wechselbr\u00fccken, technische Einrichtungen und sonstiges Equipment verwendet werden. Das f\u00fcr den beauftragten Transport zu stellende Fahrzeug muss, sofern im Transportauftrag nicht gegenteiliges vereinbart wird, den Anforderungen eines gedeckten Fahrzeuges laut CMR entsprechen. Besch\u00e4digungen an Planen und Aufbauten, Kondenswasser im Laderaum, nicht besenreine Lade\ufb02\u00e4chen und nicht geruchsfreie Lader\u00e4ume k\u00f6nnen zur Ablehnung von Fahrzeugen an den Ladestellen und zur Verrechnung von Kosten und Schadenersatz f\u00fchren. Der Laderaum muss gereinigt sein, sodass gew\u00e4hrleistet ist, dass es zu keiner Beeintr\u00e4chtigung des Frachtgutes kommt. Bei Tankfahrzeugen muss ein Reinigungszerti\ufb01kat von einem zerti\ufb01zierten Reinigungsunternehmen vor der Beladung eingeholt werden.<\/p>\n<p>Den Bestimmungen des ADR, der StVO sowie des KFG ist in vollem Umfang zu entsprechen. Das Fahrzeug muss besenrein, sauber und geruchsfrei, sowie die Plane absolut dicht sein. Die Mindesth\u00f6he des Au\ufb02iegers muss innen 2,70 m betragen.<\/p>\n<p>Das gesetzlich h\u00f6chst zugelassene Gesamtgewicht des LKW darf nicht \u00fcberschritten werden. Der Auftragnehmer hat daf\u00fcr zu sorgen, dass die h\u00f6chstzul\u00e4ssigen Achslasten nicht \u00fcberschritten werden und die Ladung ordnungsgem\u00e4\u00df auf der Lade\ufb02\u00e4che verteilt ist.<\/p>\n<p>Bei Nichteinhaltung der o.a. Vereinbarungen\/Anweisungen beh\u00e4lt sich der Auftraggeber vor, das Fahrzeug auf Kosten des Auftragnehmers vom Verlader ausr\u00fcsten zu lassen. Ist dies nicht m\u00f6glich, beh\u00e4lt sich der Auftraggeber vor, ein Ersatzfahrzeug einzukaufen und dem Auftragnehmer eine Konventionalstrafe in H\u00f6he der Fracht des Ersatzfahrzeuges zu verrechnen! Diese Konventionalstrafe ist vom richterlichen M\u00e4\u00dfigungsrecht ausgeschlossen und verschuldensunabh\u00e4ngig. Ein dar\u00fcberhinausgehender Schadenersatzanspruch bleibt davon unber\u00fchrt. In jedem Fall wird f\u00fcr diese Aufwendungen eine Bearbeitungsgeb\u00fchr von \u20ac 35,- in Rechnung gestellt.<\/p>\n<h3>14. Bewachungsp\ufb02icht\/Sicherheitsma\u00dfnahmen<\/h3>\n<p>Der Auftragnehmer verp\ufb02ichtet sich bei der Annahme des Auftrages und der \u00dcbernahme des Transportgutes, die beladenen Kraftfahrzeuge, Anh\u00e4nger und\/oder Sattelau\ufb02ieger bei jegli- chem Abstellen w\u00e4hrend der Zeit zwischen der \u00dcbernahme der Ladung zur Bef\u00f6rderung und deren Ablieferung ordnungs-gem\u00e4\u00df und durchgehend zu bewachen. Der Auftragnehmer ist verp\ufb02ichtet, daf\u00fcr Sorge zu tragen, dassbeladene Kraftfahrzeuge bzw. Transporteinheiten bei jedem (auch kurzfristigem) Abstellen ordnungsgem\u00e4\u00df versperrt sind. Die zum Einsatz kom- menden Kraftfahrzeuge bzw. Transporteinheiten m\u00fcssen weiters mit 2voneinander unabh\u00e4n- gigen &#8211; dem Stand der Technik entsprechenden und funktionierenden -Diebstahlssicherungen ausger\u00fcstet sein, die bei jedem, wenn auch nur kurzfristigem, Abstellen nachweislichaktiviert sein m\u00fcssen. Die Heckt\u00fcren der Anh\u00e4nger m\u00fcssen immer nachweislich versperrt sein (zumin- dest mit einem massiven B\u00fcgelschloss), sodass ein Zugri\ufb00 von au\u00dfen durch Dritte jedenfalls verhindert wird.Nach jeder Pause ist die Unversehrtheit des Schlosses bzw. der Au\u00dfenw\u00e4nde des Laderaums zukontrollieren. Der Auftragnehmer hat daf\u00fcr Sorge zu tragen, dass beladene Transportfahrzeuge (Anh\u00e4nger,Au\ufb02ieger, Wechselaufbauten, etc.) w\u00e4hrend des Abstellens im- mer ordnungsgem\u00e4\u00df bewacht und zur Nachtzeit, an Wochenenden und Feiertagen nur auf einem beleuchteten und gesicherten Parkplatz oder einem gesicherten (umz\u00e4unten und aus- reichend bewachten) Betriebsgel\u00e4nde abgestellt wer-den. Es d\u00fcrfen generell nur bewachte Parkpl\u00e4tze verwendet werden. Eine Liste der bewachten Parkpl\u00e4tze ist beispielsweise unter <a href=\"http:\/\/www.iru.org\/\">www.iru.org,<\/a> <a href=\"http:\/\/www.ania.it\/\">www.ania.it<\/a> abrufbar. Die Routenplanung ist so vorzunehmen, dass bei Einhaltung der vorgeschriebenen Lenk- und Ruhezeiten \u2013 keine Pausen, \u00dcbernachtungen oder sons- tigeAbstellvorg\u00e4nge (au\u00dfer kurzfristige Tankvorg\u00e4nge) auf unbewachten Parkpl\u00e4tzen erforderlich sind. Erforderlichenfalls ist der Auftragnehmer verp\ufb02ichtet, vorsorglich bewachte Park- pl\u00e4tze zureservieren und den Fahrer entsprechend einzuteilen. Das isolierte Abstellen von beladenen Anh\u00e4ngern\/Au\ufb02iegern\/Wechselaufbauten (ohne Zugfahrzeug) sowie das Abstellen des Transportfahrzeuges in einem nicht gesicherten Gebiet ist ausnahmslos (auch auf einem bewachten Parkplatz) untersagt und besteht hier meist kein Versicherungsschutz bei herk\u00f6mmlichen Versicherungen (!!).<\/p>\n<h3>15. Erf\u00fcllungsgehilfen<\/h3>\n<p>Der Auftragnehmer ist verp\ufb02ichtet, seine Mitarbeiter und sonstigen Erf\u00fcllungsgehilfen, insbesondere Subunternehmer, nachweislich (schriftlich) von der Verp\ufb02ichtung zur Einhaltung der Bestimmungen dieser Ladebedingungen zu unterrichten und sich mit der Sorgfalt eines or-dentlichen Frachtf\u00fchrers davon zu \u00fcberzeugen, dass diese Sicherheitsma\u00dfnahmen auch tat- s\u00e4chlich befolgt werden. Der Auftragnehmer hat weiters daf\u00fcr Sorge zu tragen, dass die ein- gesetzten LKW-Fahrer \u00fcber s\u00e4mtliche ausl\u00e4nderbesch\u00e4ftigungs-bzw. entsendungsrechtlichen Bewilligungen verf\u00fcgen. Die nach den jeweils anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen erforderlichen Nachweise und Dokumente (insbesondere Arbeits- und Aufenthaltsgenehmigun- gen) sind vom Fahrer mitzuf\u00fchren. Der Auftragnehmer verp\ufb02ichtet sich zur Beistellung aus- schlie\u00dflich solcher Fahrer, die zumindest solche Kenntnisse der Sprache am Abgangs- und \u00dcbernahmeort haben, um sich mit dem Absender und Empf\u00e4nger sowie den Beh\u00f6rden aus- reichend verst\u00e4ndigen zu k\u00f6nnen. Der Auftragnehmer best\u00e4tigt, dass das Fahrpersonal \u00fcber eine g\u00fcltige international geltende Fahrerlaubnis und eine Bescheinigung gem. Richtlinie 2003\/59\/EG (EU-Berufskraftfahrerausbildung) verf\u00fcgt. Der Fahrer muss f\u00fcr alle Voraussetzun- gen des Transportes besonders geschult sein und die notwendigen Bescheinigungen mit sich f\u00fchren. Insbesondere m\u00fcssen dieAnforderungen im Bereich ADR und StVO, Ladungssicherung und im Bereich Sicherheitsvorschriften\/Sicherheitsbekleidung besonders erf\u00fcllt sein. Aus Si- cherheitsgr\u00fcnden hat der Fahrer bei allen Be- und Entladet\u00e4tigkeiten stets Sicherheitsschuhe, Helm, lange Oberbekleidung undWarnweste zu tragen (sofern Sicherheitsvorschriften bei der Be- oder Entladestelle nicht h\u00f6here Anspr\u00fcche stellen). Bei ADR Transporten hat der Fahrer die daf\u00fcr notwendige Sicherheitsausr\u00fcstungmitzuf\u00fchren\/anzulegen. Bei Nichteinhaltung der o.a. Vereinbarungen\/Anweisungen beh\u00e4lt sich der Auftraggeber vor, das Fahrzeug\/den Fahrer auf Kosten des Auftragnehmers vom Verlader ausr\u00fcsten zu lassen. Ist dies nicht m\u00f6glich, beh\u00e4lt sich der Auftraggeber vor, ein Ersatzfahrzeug einzukaufen und dem Auftragnehmer die Kosten in voller H\u00f6he inRechnung zu stellen. F\u00fcr alle dadurch entstehenden Folgekosten h\u00e4lt der Auftraggeber den Auftragnehmervoll haftbar! In jedem Fall wird f\u00fcr diese Aufwendungen eine Bearbeitungsgeb\u00fchr von \u20ac 35,- in Rechnung gestellt.<\/p>\n<h3>16. Lenkzeiten, Entlohnung<\/h3>\n<p>In vielen europ\u00e4ischen L\u00e4ndern gelten Gesetze zur Bezahlung des Mindestlohns f\u00fcr Fahrper- sonal, zur Bek\u00e4mpfung von Lohn- und Sozialdumping, sowie zur Einhaltung der Meldep\ufb02ich- ten. Teilweise sehen diegesetzlichen Bestimmungen bei einer Unterentlohnung eine verschul- densunabh\u00e4ngige Unternehmerhaftung sowie strafrechtliche Sanktionen vor. Zum Zwecke der Einhaltung dieser Bestimmungen wird folgendes vereinbart: Der Auftragnehmer sichert zu, dass er sich Kenntnis von diesen gesetzlichen Bestimmungen verschafft hat. Der Auftragneh- mer sichert weiters zu, die Einhaltung s\u00e4mtlicher derartiger Bestimmungen sicherzustellen; dazu geh\u00f6ren insbesondere die fristgerechte Bezahlung des vorgeschriebenenMindestlohns, die Erf\u00fcllung der Meldep\ufb02ichten, insbesondere die Meldung des Einsatzplanes, entsprechend den hierf\u00fcr vorgesehenen Meldeformularen, die Bereitstellung der entsprechenden Lohn- und Arbeitsaufzeichnungen zur Kontrolle des Mindestlohns, die \u00fcber Au\ufb00orderung der Beh\u00f6rden zur \u00dcberpr\u00fcfung zu \u00fcbermitteln sind, die Sicherstellung der Mitf\u00fchrung von Aufzeichnungen durch den LKW-Fahrer \u00fcber Beginn, Ende und Dauer der t\u00e4glichen Arbeitszeit. Diese Aufzeich- nungen m\u00fcssen mindestenszwei Jahre aufbewahrt werden. Der Auftragnehmer ist verp\ufb02ich- tet, seine Mitarbeiter und sonstigenErf\u00fcllungsgehilfen, insbesondere Subunternehmer, nach- weislich (schriftlich) von der Verp\ufb02ichtung zur Einhaltung der Mindestlohn-Bestimmungen bzw. der Bestimmungen dieser Vereinbarung zu unterrichten und sich mit der Sorgfalt eines ordentlichen Unternehmers davon zu \u00fcberzeugen, dass diese auch tats\u00e4chlich befolgt werden. Auf Verlangen hat der Auftragnehmer auch dem Auftraggeber entsprechende Nachweise zur Einhaltung dieser gesetzlichen Bestimmungen unverz\u00fcglich vorzulegen. Der Auftragnehmer verp\ufb02ichtet sich den Auftraggeber hinsichtlich aller Aufwendungen\/ Kosten\/ Anspr\u00fcche\/ Forderungen (unabh\u00e4ngig vom Rechtsgrund), die im Zusammenhang mit der Verletzung dieser Vereinbarung oder der Nichteinhaltung von Mindestlohn-Bestimmungen (inklusive der dazu erlassenen Verordnungen) entstehen, voll umf\u00e4nglich, d.h.auch der H\u00f6he nach unbeschr\u00e4nkt, schad-und klaglos zu halten. Dies gilt insbesondere auch f\u00fcr das Entstehen von Verwaltungs- kosten, Vertretungs- und auch Beratungskosten.<\/p>\n<h3>17. P\ufb02icht zur Schadensmeldung<\/h3>\n<p>Der Auftragnehmer ist verp\ufb02ichtet, jeden Schadensfall unverz\u00fcglich dem Auftraggeber und der Verkehrshaftungsversicherung des Auftragnehmers zu melden. Bei Sch\u00e4den, die den Betrag von \u20ac 2.000,- \u00fcberschreiten, muss der Auftragnehmer unverz\u00fcglich einen Sachverst\u00e4ndigen bzw. Havariekommissar mitder Begutachtung des Schadens beauftragen. Der Auftragnehmer hat \u2013 bei sonstigen Schadenersatzanspr\u00fcchen \u2013 Weisungen des Auftraggebers einzuholen. Weiters ist der Auftragnehmer verp\ufb02ichtet, s\u00e4mtliche Informationen, die zur weiteren Schadensbearbeitung des Auftraggebers bzw. dessen Versicherer ben\u00f6tigt werden k\u00f6nnten, unverz\u00fcglich zur Verf\u00fcgung zu stellen.<\/p>\n<h3>18. Gefahrgut<\/h3>\n<p>Der Auftragnehmer verp\ufb02ichtet sich, im Falle von Gefahrenguttransporten nur Fahrer einzu- setzen, die gem. ADR ausgebildet sind und eine g\u00fcltige ADR-Bescheinigung mit sich f\u00fchren. Die Fahrzeuge m\u00fcssen f\u00fcr den Transport von Gefahrg\u00fctern ausger\u00fcstet sein. Insbesondere m\u00fcssen alle erdenklichen Anforderungenim Hinblick auf Ausr\u00fcstungsgegenst\u00e4nde erf\u00fcllt sein (Kanalisationsabdeckung, Schaufel, Besen,Feuerl\u00f6scher, Bindemittel, Au\ufb00angbeh\u00e4lter, Atem- schutz, etc\u2026). Bei Transport von Gefahrg\u00fctern (ADR)haftet der Auftragnehmer dar\u00fcber hinaus f\u00fcr die ordnungsgem\u00e4\u00dfe Deklaration auf den Frachtdokumenten,die korrekte Bezettelung der Ladung und f\u00fcr die Mitf\u00fchrung der erforderlichen Transportdokumente sowie derrechtskon- formen Kennzeichnung des Fahrzeuges. Der Auftragnehmer ist verp\ufb02ichtet sicherzustellen, dass alle gefahrgutsrechtlichen Vorschriften, insbesondere ADR als auch s\u00e4mtliche nationale Bestimmungen inden vom Transport betro\ufb00enen L\u00e4ndern befolgt werden. Der Auftragnehmer best\u00e4tigt das Vorhandensein eines Gefahrgutbeauftragten in seinem Unternehmen.<\/p>\n<h3>19. Verkehrshaftungsversicherung<\/h3>\n<p>Der Auftragnehmer verp\ufb02ichtet sich \u2013 vor \u00dcbernahme eines Transportes \u2013 die Versicherungspolizze als Best\u00e4tigung \u00fcber eine ausreichende (Mindestversicherungssumme \u20ac 600.000,- pro Schadensfall) und in\u00d6sterreich branchen\u00fcbliche Versicherung dem Auftraggeber unaufgefordert vorzulegen. Diese Versicherung muss auch eine Haftung gem. Art. 29 CMR und Sch\u00e4den bei Be- und Entladevorg\u00e4ngen decken. Sollte dem Auftraggeber vor Durchf\u00fchrung des Transportes die Versicherungspolizze \u00fcber dieEindeckung der Verkehrshaftungsversicherung nicht vorliegen, ist dieser berechtigt, eine Versicherungsdeckung f\u00fcr diesen Transport zu Gunsten des Auftragnehmers einzuholen; in diesem Fall ist der Auftraggeber berechtigt, 4 % (mindestens jedoch \u20ac 40,-) vom vereinbarten Frachtpreis in Abzug zubringen. Die Pr\u00e4mienr\u00fcckerstat- tung ist im Nachhinein nicht mehr m\u00f6glich. Der Auftragnehmer hat selbst von sich aus daf\u00fcr Sorge zu tragen, dass die obige Versicherungspolizze dem Auftraggeber vorliegt. F\u00fcr Kabotage-Transporte muss die Mindestversicherungssumme den jeweiligen nationalen gesetzlichen Vor- gaben entsprechen. \u00dcber allf\u00e4llige \u00c4nderungen ist der Auftraggeber sofort zu informieren.<\/p>\n<h3>20. Verzicht auf Lohnfuhreinwand<\/h3>\n<p>Der Auftragnehmer verzichtet ausdr\u00fccklich auf den Einwand des \u201eLohnfuhrvertrages\u201c; sollte dasgegenst\u00e4ndliche Vertragsverh\u00e4ltnis tats\u00e4chlich als Lohnfuhrvertrag eingestuft werden, er- kl\u00e4rt sich derAuftragnehmer ausdr\u00fccklich damit einverstanden, dieses Vertragsverh\u00e4ltnis den haftungsrechtlichen Bestimmungen des Frachtrechts (CMR) zu unterstellen.<\/p>\n<h3>21. Kundenschutz<\/h3>\n<p>Kundenschutz gilt als vereinbart; bei Entgegennahme oder Vermittlung von Auftr\u00e4gen oder sonstigerKontaktaufnahme mit Kunden des Auftraggebers und s\u00e4mtlichen Unternehmen, die in irgendeiner Weise amTransportauftrag beteiligt sind, verfallen s\u00e4mtliche Forderungen des Auftragnehmers gegen denAuftraggeber. Dar\u00fcber hinaus wird f\u00fcr die Verletzung dieser Wettbewerbs- bzw. Kundenschutzklausel eineverschuldensunabh\u00e4ngige, vom richterlichen M\u00e4\u00dfi- gungsrecht ausgenommene, Konventionalstrafe in H\u00f6he von \u20ac 35.000,-, unabh\u00e4ngig von der tats\u00e4chlichen Schadensh\u00f6he, vereinbart. Ein dar\u00fcber hinausgehenderSchadenersatzanspruch wird davon nicht ber\u00fchrt.<\/p>\n<h3>22. Geheimhaltungsp\ufb02icht<\/h3>\n<p>Bei allen Transporten besteht eine Geheimhaltungsp\ufb02icht, die es dem Auftragnehmer strikt untersagt, s\u00e4mtliche Informationen, die ihm im Zuge der Auftragsdurchf\u00fchrung bekannt wer- den, an Dritte weiterzugeben. Der Auftragnehmer haftet hier f\u00fcr s\u00e4mtliche Gehilfen. Im Falle einer unerlaubten Weitergabe von Informationen an Dritte wird eine verschuldensunabh\u00e4ngige, vom richterlichen M\u00e4\u00dfigungsrechtausgeschlossene, Vertragsstrafe in der H\u00f6he von \u20ac 10.000,- f\u00e4llig. Die Geltendmachung eines dar\u00fcber hinausgehenden Schadens beh\u00e4lt sich der Auftraggeber ausdr\u00fccklich vor.<\/p>\n<h3>23. Fixpreise<\/h3>\n<p>Die im Anbot bzw. Auftrag des Auftraggebers genannten Preise gelten als Fixpreise. Zuschl\u00e4ge bzw. Aufwendungen, Kosten (welcher Art auch immer) werden nicht anerkannt.<\/p>\n<h3>24. Entladung gem\u00e4\u00df Frachtbrief\/Ladeauftrag<\/h3>\n<p>Die Entladung der Ware darf nur an der im Ladeauftrag\/Frachtbrief angegebenen Empf\u00e4nger- Adresse oder Anlieferadresse erfolgen. \u00c4nderungen d\u00fcrfen nur mit ausdr\u00fccklicher Genehmi- gung durch den Auftraggebervorgenommen werden. Wenn die Angaben im Frachtbrief vom Transportauftrag abweichen, muss dies vor Ausf\u00fchrung mit dem Auftraggeber abgestimmt werden.<\/p>\n<h3>25. Ladetermine, Lieferfristen<\/h3>\n<p>Der Auftragnehmer hat mit seinem Fahrzeug zum vereinbarten Beladetermin an der Belade- stelle einzutre\ufb00en. Bei Nichtgestellung des Fahrzeuges wird eine vom richterlichen M\u00e4\u00dfigungs- recht ausgeschlossene und vom tats\u00e4chlichen Schaden unabh\u00e4ngige Konventionalstrafe in H\u00f6he von 80 % der Fracht (verschuldensunabh\u00e4ngig) f\u00e4llig. F\u00fcr das versp\u00e4tete Eintre\ufb00en am Beladeort wird eine verschuldensunabh\u00e4ngige Konventionalstrafe von \u20ac 100,-\/Std f\u00e4llig. Ein dar\u00fcberhinausgehenderSchadenersatz bleibt in beiden F\u00e4llen unber\u00fchrt. Entladetermine gel- ten als Lieferfristen iSd Art. 19 CMR.Die Be- und Entladetermine sind absolute Fixtermine. Der Auftragnehmer nimmt zur Kenntnis, dass dieEinhaltung der Lieferfristen dem Auftraggeber besonders wichtig ist und dieser somit ein besonders wichtiges Interesse an der Einhaltung der Lieferfristenhat. Bei Verz\u00f6gerungen jeglicher Art ist der Auftraggeber unverz\u00fcglich zu in- formieren. Kommt derAuftragnehmer dieser P\ufb02icht nicht nach so berechtigt dies den Auftrag- geber zu einem Abzug in H\u00f6he von 30% der Fracht. F\u00fcr einen Lieferfristverzug wird eine ver- schuldensunabh\u00e4ngige Konventionalstrafe von \u20ac100,-\/Std f\u00e4llig. Ein dar\u00fcberhinausgehender Schadenersatz bleibt davon unber\u00fchrt.<\/p>\n<p>Des Weiteren wird bei einem Lieferverzug eine Bearbeitungsgeb\u00fchr in H\u00f6he von \u20ac 75,- f\u00e4llig. Der Auftragnehmer hat vor \u00dcbernahme des Transportauftrages zu \u00fcberpr\u00fcfen, ob die Liefer- frist eingehaltenwerden kann. Sollten sich Be- und\/oder Entladeort \u00e4ndern, so ist der Auftrag- nehmer verp\ufb02ichtet, den ge\u00e4nderten Transportauftrag durchzuf\u00fchren, der Frachtpreis wird dementsprechend angemessen in der H\u00f6he angepasst.<\/p>\n<h3>26. Be- und Entladung, Ladungssicherung<\/h3>\n<p>Der Auftragnehmer ist verp\ufb02ichtet, die Be- und Entladung durchzuf\u00fchren. Sch\u00e4den, die auf Umst\u00e4ndew\u00e4hrend der Be- oder Entladung zur\u00fcckzuf\u00fchren sind, fallen in die Haftungssph\u00e4re des Aufragnehmers. DerAuftragnehmer hat daf\u00fcr Sorge zu tragen, dass die Ladung ordnungs- gem\u00e4\u00df gesichert ist und den gesetzlichen Vorschriften entspricht. Die Ladungssicherungs- p\ufb02icht obliegt ausschlie\u00dflich dem Auftragnehmer, auch dann, wenn der Absender die Ware verladen hat. Der Auftragnehmer hat alle Schadensquellen vor der Durchf\u00fchrung des Trans- portes zu eruieren und insbesondere dieTransporttauglichkeit der Verladung\/Stauung sowie der Verpackung zu kontrollieren. Erforderlichenfalls sindSchadensquellen zu beseitigen bzw. Weisungen beim Auftraggeber einzuholen. Der Auftragnehmer hat bei\u00dcbernahme der Ware die St\u00fcckzahl, die Bescha\ufb00enheit und das Gewicht der Transportg\u00fcter zu \u00fcberpr\u00fcfen. Bei Ab- weichungen von Menge oder Qualit\u00e4t zu den vom Auftraggeber vorgegebenen Angaben sowie bei mangelhafter Verpackung, Stauung, als auch bei Unm\u00f6glichkeit der Pr\u00fcfung, ist die Bela- dung sofort zu stoppen, und erst nach R\u00fccksprache und ausdr\u00fccklicher Anweisung des Auf- traggebers weiter auszuf\u00fchren. Bei allen Unstimmigkeiten ist der Auftraggeber unverz\u00fcglich zu informieren und entsprechende Vorbehalte auf den Frachtbrief einzutragen. Ma\u00dfgeblich f\u00fcr den Beweis der vom Fahrer bei der jeweiligen Ladestelle \u00fcbernommenen Packst\u00fccke ist die zu unterschreibende \u00dcbernahmebest\u00e4tigung.<\/p>\n<p>Bei Verladung unterschiedlicher Produkte in einer Ladeeinheit sind diese klar zu trennen und es istbesonders darauf zu achten, dass es zu keiner Kreuzkontamination, verursacht durch un- vertr\u00e4gliche Produkte, kommt.<\/p>\n<h3>27. Haftungssausschluss, Limitierung<\/h3>\n<p>Die Haftung des Auftraggebers f\u00fcr alle Sch\u00e4den ist ausgeschlossen, unabh\u00e4ngig vom Grad des Verschuldens und unabh\u00e4ngig vom Rechtsgrund (zum Beispiel: Sch\u00e4den im Zusammenhang mit mangelhafter Verladung, Ladungssicherung, Sicherstellung von Fahrzeugen, Beschlagnahmen, Anhaltungen etc.). Sollte der vorangegangene Haftungsausschluss gegen zwingende Bestimmungenversto\u00dfen und somit unwirksam sein, so ist die Haftung des Auftraggebers zumindest mit 8,33 Sonderziehungsrechten pro Kilogramm des bef\u00f6rderten Gutes beschr\u00e4nkt. Diese Haftungsbeschr\u00e4nkung gilt somit beispielsweise f\u00fcr Anspr\u00fcche des Auftragnehmers gegen den Auftraggeber aufgrund von Sch\u00e4den aus der Informationserteilung, Weisungen, vom Auftraggeber \u00fcbergebenen Unterlagen und Sch\u00e4den aus mangelhafter Verpackung (zum Bei- spiel: Art. 7,10, 11, 12, 22 CMR).<\/p>\n<h3>28. Verj\u00e4hrung<\/h3>\n<p>S\u00e4mtliche Anspr\u00fcche gegen den Auftraggeber, gleich aus welchem Rechtsgrund und unabh\u00e4ngig vom Grad des Verschuldens, verj\u00e4hren binnen 6 Monaten. Der Lauf der Verj\u00e4hrungsfrist beginnt in allen F\u00e4llen mit dem Zeitpunkt der Erteilung des jeweiligen Transportauftrages.<\/p>\n<h3>29. Anzuwendendes Recht, Gerichtsstand<\/h3>\n<p>S\u00e4mtliche Streitigkeiten zwischen den Parteien unterliegen \u00f6sterreichischem Recht mit Ausschluss der Bestimmungen des IPR. F\u00fcr s\u00e4mtliche Streitigkeiten zwischen den Parteien, die Transportleistungen sowieauf diesen AGB basierende Rechtsgesch\u00e4fte betre\ufb00en, wird die Zust\u00e4ndigkeit des sachlich jeweils in Betracht kommenden Gerichtes f\u00fcr A-3500 Krems an der Donau vereinbart. Dies betrifft auch Streitigkeiten\u00fcber den wirksamen Bestand eines solchen Vertrags. Die Vertragssprache ist Deutsch.<\/p>\n<p style=\"font-weight: 400;\">Diese Vereinbarung ist auch ohne Best\u00e4tigung g\u00fcltig!<\/p>\n<p>Brantner Transport GmbH, Stand Oktober 2024<\/p>\n<\/div><\/div><\/div><\/div><\/div><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"","protected":false},"author":16,"featured_media":0,"parent":4426,"menu_order":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","template":"100-width.php","meta":{"inline_featured_image":false,"_monsterinsights_skip_tracking":false,"footnotes":""},"class_list":["post-5808","page","type-page","status-publish","hentry"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.brantner.com\/logistic-solutions\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/5808","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.brantner.com\/logistic-solutions\/wp-json\/wp\/v2\/pages"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.brantner.com\/logistic-solutions\/wp-json\/wp\/v2\/types\/page"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.brantner.com\/logistic-solutions\/wp-json\/wp\/v2\/users\/16"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.brantner.com\/logistic-solutions\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=5808"}],"version-history":[{"count":5,"href":"https:\/\/www.brantner.com\/logistic-solutions\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/5808\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":5846,"href":"https:\/\/www.brantner.com\/logistic-solutions\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/5808\/revisions\/5846"}],"up":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.brantner.com\/logistic-solutions\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/4426"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.brantner.com\/logistic-solutions\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=5808"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}