09. März 2014
DAS ZIEL DER JAHRELANG ERWARTETEN ABFALLWIRTSCHAFTSGESETZ (AWG)-NOVELLE UND DER NEUEN VVO IST, DURCH ZULASSUNG MEHRERER SAMMEL- UND VERWERTUNGSSYSTEME (SVS) IM HAUSHALTSBEREICH EINEN VERSTÄRKTEN WETTBEWERB ZU ERMÖGLICHEN.
Durch eine klare Abgrenzung von Verpackungen aus dem Haushalts- und Gewerbebereich (Anhang 2 VVO 2013, tritt voraussichtlich schon vor 1.1.2015 in Kraft) wird die Rechtssicherheit für Inverkehrsetzer, SVS und Entsorger verbessert. Gleichzeitig sollen die hohen Standards hinsichtlich Rohstoffsicherung und Klimaschutz beibehalten werden und der hohe Servicegrad der Verpackungssammlung für Haushalte und Gewerbe bleibt aufrecht (Geschäftsstraßenentsorgung etc.…). Auch die Kleingewerbeentsorgung bleibt wie bisher an die Haushaltssammlung angeschlossen.
Darüber hinaus gibt es eine Reihe von neuen Bestimmungen und Verpflichtungen, von denen hier nur einige Beispiele herausgehoben werden sollen:
Zur Aufteilung von, an regionalen Übernahmestellen gesammelten Verpackungen, an die SVS (entsprechend Marktanteilen) werden auch für gewerbliche Verpackungen Sammelkategorien festgelegt.
Der Zeitplan für die Neuausrichtungen im Haushaltsbereich sieht folgendermaßen aus:
Weitergehende Informationen zum Thema AWG-Novelle und VVO neu finden Sie auf den Internetplattformen der SVS und des Lebensministeriums.
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