{"id":1532,"date":"2025-04-02T11:49:21","date_gmt":"2025-04-02T09:49:21","guid":{"rendered":"https:\/\/www.brantner.com\/bri\/?page_id=1532"},"modified":"2025-04-02T11:49:21","modified_gmt":"2025-04-02T09:49:21","slug":"agb","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/www.brantner.com\/bri\/agb\/","title":{"rendered":"AGB"},"content":{"rendered":"<h2 class=\"fusion-responsive-typography-calculated\" data-fontsize=\"37\" data-lineheight=\"44.400002px\">ALLGEMEINE GESCH\u00c4FTSBEDINGUNGEN DER BRANTNER \u00d6STERREICH GMBH<\/h2>\n<p>Stand: 01.08.2024<\/p>\n<h3 class=\"fusion-responsive-typography-calculated\" data-fontsize=\"28\" data-lineheight=\"33.599998px\">1. Geltungsbereich<\/h3>\n<p>1.1. Die vorliegenden Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen (in der Folge auch nur\u201e<strong>AGB<\/strong>\u201c) gelten f\u00fcr alle von Brantner \u00d6sterreich GmbH (\u201e<strong>BRANTNER<\/strong>\u201c) zu erbringenden Leistungen und f\u00fcr s\u00e4mtliche Rechtsgesch\u00e4fte zwischen BRANTNER und ihrer jeweiligen Vertragspartnern.<\/p>\n<p>1.2. Abweichende AGB der Vertragspartner von BRANTNER gelten nur mit schriftlicher Zustimmung von BRANTNER.<\/p>\n<p>1.3. Alle Nebenabreden, Erg\u00e4nzungen und Ab\u00e4nderungen dieser AGB sowie des zwischen BRANTNER und dem Vertragspartner geschlossenen Vertrags bed\u00fcrfen zu ihrer G\u00fcltigkeit der Schriftform. Dies gilt auch f\u00fcr die Ab\u00e4nderung oder Aufhebung dieser Schriftformklausel. M\u00fcndliche Nebenabreden bestehen nicht. Elektronische Dokumente in Textform gelten nicht als Schriftform im Sinne dieser Bestimmung.<\/p>\n<p>1.4. Die Bedeutung s\u00e4mtlicher in diesen AGB enthaltenen Begriffen richtet sich nach den \u00f6sterreichischen Gesetzen in der jeweils geltenden Fassung.<\/p>\n<p>1.5. Mitarbeiter, die nicht handelsrechtlicher Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer oder Prokuristen von BRANTNER sind, sind nicht berechtigt, verbindliche Zusagen zu machen, die von den AGB abweichen. Diesbez\u00fcgliche Absprachen und\/oder Zusagen bed\u00fcrfen der schriftlichen Genehmigung durch die Gesch\u00e4ftsf\u00fchrung von BRANTNER. Dieser Punkt 1.5 gilt nicht, wenn der Vertragspartner Verbraucher iSd Konsumentenschutzgesetzes (KSchG) ist.<\/p>\n<p>1.6. Ergeben sich aus den Vertrag oder einer schriftlichen Vereinbarung, abgeschlossen zwischen BRANTNER und dem Vertragspartner Widerspr\u00fcche zu den vorliegenden AGB, so gelten die Regelung des Vertrages bzw. der schriftlichen Vereinbarung.<\/p>\n<h3 class=\"fusion-responsive-typography-calculated\" data-fontsize=\"28\" data-lineheight=\"33.599998px\"><strong>2. Vertragsabschluss und Hinweispflicht<\/strong><\/h3>\n<p>2.1. Angebote von BRANTNER kommen durch Annahme durch den Vertragspartner zustande; Schriftlichkeit f\u00fcr die Annahme wird empfohlen<\/p>\n<h3 class=\"fusion-responsive-typography-calculated\" data-fontsize=\"28\" data-lineheight=\"33.599998px\"><strong>3. Preise und Zahlungsbedingungen<\/strong><\/h3>\n<p>3.1. Alle Preisangaben sind freibleibend und verstehen sich \u2013 wenn nichts Anderes schriftlich angegeben \u2013 in Euro und inklusive aller im Zeitpunkt des Vertragsschlusses existierenden Steuern, Geb\u00fchren und Abgaben usw.. Ist der Vertragspartner Unternehmer iSd KSchG, verstehen sich die Preise davon abweichend zuz\u00fcglich Umsatzsteuer in der jeweils gesetzlichen H\u00f6he und zuz\u00fcglich eines allf\u00e4lligen Altlastenbeitrages. Der Altlastenbeitrag ist bei Verbrauchsgesch\u00e4ften im Angebot ausgewiesen.<\/p>\n<p>3.2. Die Preise entsprechen der jeweiligen Kalkulationssituation von BRANTNER. BRANTNER ist aus eigenem berechtigt, wie auch auf Antrag des Vertragspartners verpflichtet, die vereinbarten Preise bei von BRANTNER nicht beeinflussbaren erheblichen \u00c4nderungen der ihrer Kalkulation bei Vertragsabschluss zugrunde liegenden Kostengrundlagen, (z.B. bei kollektivvertragsbedingter \u00c4nderung der Lohnkosten, Gesetzes\u00e4nderungen, beh\u00f6rdlichen Verf\u00fcgungen oder bei (z.B. inflationsbedingten) \u00c4nderungen von mit der Leistungserbringung in Zusammenhang stehenden Kosten, wie z.B. f\u00fcr Rohstoffe, Materialien, Energie, Transporte, Fremdarbeiten, Verwertungskosten f\u00fcr Abf\u00e4lle, Finanzierung usw., oder \u00c4nderungen von Geb\u00fchren, Steuern und Abgaben, wie z.B. Altlastenbeitrag, Standortabgabe, Road-Pricing, oder \u00c4nderungen von Erl\u00f6sen aus der Verwertung von Wertstoffen usw., im Ausma\u00df dieser erheblichen \u00c4nderungen anzupassen, ohne dass dem Vertragspartner ein R\u00fccktrittsrecht zusteht. Erheblich ist eine \u00c4nderung im Sinne dieser Bestimmung, wenn sich die jeweilige der Kalkulation zugrunde liegende Kostengrundlage innerhalb von 6 Monaten um mehr als 5 % erh\u00f6ht. BRANTNER ist in diesem Fall berechtigt z.B. Energiekostenzuschl\u00e4ge oder Aufschl\u00e4ge zur Abgeltung der Mehrkosten zu verrechnen. Die Bestimmungen dieses Punktes 3.2 gelten nicht f\u00fcr Vertr\u00e4ge mit Verbrauchern iSd KSchG.<\/p>\n<p>3.3. Es wird ausdr\u00fccklich die Wertbest\u00e4ndigkeit s\u00e4mtlicher Preise von BRANTNER gegen\u00fcber den Vertragspartnern vereinbart. Wertma\u00dfstab f\u00fcr die \u00c4nderungen nach oben und nach unten ist der von der Statistik Austria monatlich verlautbarte Verbraucherpreisindex VPI 2020. Ausgangsbasis ist jeweils die f\u00fcr den Monat des Vertragsabschlusses verlautbarte Indexzahl. BRANTNER ist berechtigt, die Preise entsprechend der Steigerung der Indexzahl im Vergleich zur Ausgangsbasis zu erh\u00f6hen, und ist verpflichtet, die Preise entsprechend der Senkung der Indexzahl im Vergleich zur Ausgangsbasis zu senken. Schwankungen der Indexzahl von 5% nach oben und nach unten bleiben unber\u00fccksichtigt. Der Vertragspartner wird \u00fcber die Anpassung schriftlich informiert. Die neue Indexzahl ist Ausgangsbasis f\u00fcr zuk\u00fcnftige Anpassungen. Eine Entgelterh\u00f6hung ist in den ersten zwei Vertragsmonaten ausgeschlossen.<\/p>\n<p>3.4. Altstofferl\u00f6se werden vereinbarungsgem\u00e4\u00df an den jeweiligen anzuwendenden Index gebunden und k\u00f6nnen von BRANTNER monatlich angepasst werden. Berechnungsbasis ist die f\u00fcr den Monat des Vertragsabschlusses verlautbarte Indexzahl, in der Folge die Indexzahl jeweils des Vormonats.<\/p>\n<p>3.5. Die Rechnungslegung durch BRANTNER erfolgt nach Leistungserbringung auf Basis der Lieferscheine, Stundenaufzeichnungen oder anderer von BRANTNER gef\u00fchrten Aufzeichnungen. BRANTNER ist berechtigt auch schon vor g\u00e4nzlicher Leistungserbringung Teilrechnungen zu legen.<\/p>\n<p>3.6. S\u00e4mtliche Rechnungen sind unmittelbar ab Rechnungserhalt spesen- und abzugsfrei zur Zahlung f\u00e4llig. \u00dcberweisungen gelten erst mit Eingang des Betrages auf dem Konto von BRANTNER als Zahlung.<\/p>\n<p>3.7. Ein Skonto muss schriftlich vereinbart werden.<\/p>\n<p>3.8. Bei Zahlungsverzug des Vertragspartners ist BRANTNER berechtigt, nach Wahl von BRANTNER den Ersatz des tats\u00e4chlich entstandenen Schadens oder Verzugszinsen in gesetzlicher H\u00f6he zu begehren. Der Vertragspartner verpflichtet sich ferner f\u00fcr den Fall des Zahlungsverzuges, die BRANTNER entstehenden Mahn- und Inkassospesen, soweit sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig sind, und in angemessenem Verh\u00e4ltnis zur betriebenen Forderung stehen, zu ersetzen. Bei Verzug des Vertragspartners mit einer (Teil)Zahlung und\/oder bei Vorliegen einer negativen Kredit- bzw Bonit\u00e4tsauskunft ist BRANTNER ferner berechtigt, offene, aber noch nicht f\u00e4llige Rechnungsbetr\u00e4ge sofort f\u00e4llig zu stellen und\/oder Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung f\u00fcr k\u00fcnftige Lieferungen und Leistungen zu verlangen und\/oder einger\u00e4umte Zahlungsfristen zu widerrufen. Ferner ist BRANTNER bei Zahlungsverzug berechtigt, nach Setzung einer 7-t\u00e4gigen Nachfrist vom Vertrag zur\u00fcckzutreten und\/oder die \u00dcbernahme von Abf\u00e4llen zu verweigern, bereitgestellte Beh\u00e4lter auf Kosten des Vertragspartners abzutransportieren und\/oder die \u00fcbernommenen Abf\u00e4lle auf Kosten des Vertragspartners zur\u00fcckzustellen.<\/p>\n<p>3.9. Die Aufrechnung mit von BRANTNER bestrittenen und nicht rechtskr\u00e4ftig festgestellten Gegenanspr\u00fcchen des Vertragspartners ist ausgeschlossen; ebenso ist die Aus\u00fcbung eines Zur\u00fcckbehaltungsrechts durch den Vertragspartner ausgeschlossen. Ist der Vertragspartner Verbraucher iSd KSchG, gilt abweichend von diesem Punkt 3.9: Die Aufrechnung mit eigenen Forderungen ist dem Vertragspartner nur gestattet, wenn diese Forderungen von BRANTNER anerkannt sind oder rechtskr\u00e4ftig festgestellt sind, sowie im Fall der Zahlungsunf\u00e4higkeit von BRANTNER.<\/p>\n<p>3.10. Der Vertragspartner ist nicht berechtigt, ohne vorhergehende schriftliche Zustimmung von BRANTNER Rechte und Pflichten und Forderungen aus dem Vertragsverh\u00e4ltnis an Dritte zu \u00fcberbinden, abzutreten oder in sonstiger Form zu \u00fcbertragen.<\/p>\n<h3 class=\"fusion-responsive-typography-calculated\" data-fontsize=\"28\" data-lineheight=\"33.599998px\">4. Pflichten der Vertragspartner<\/h3>\n<p>4.1. Der Vertragspartner von BRANTNER ist verpflichtet, BRANTNER vor Vertragsabschluss alle ihm bekannten f\u00fcr den Vertrag wesentlichen Umst\u00e4nde schriftlich bekannt zu geben.<\/p>\n<p>4.2. Die Vertragspartner nehmen zur Kenntnis, dass die von BRANTNER zur Verf\u00fcgung gestellten Beh\u00e4lter welcher Art auch immer (z.B. Abfallbeh\u00e4lter, Container, Mulden, etc.) im Eigentum von BRANTNER stehen und verpflichten sich, die Beh\u00e4lter sorgf\u00e4ltig zu behandeln. BRANTNER sichert keine bestimmte Eigenschaft dieser Beh\u00e4lter zu (z.B. bestimmte Reinheit, Dichtheit, Volumen etc.). Der Vertragspartner haftet gegen\u00fcber BRANTNER f\u00fcr alle Sch\u00e4den an den Beh\u00e4ltern und h\u00e4lt BRANTNER hinsichtlich s\u00e4mtlicher durch die Verwendung der Beh\u00e4lter entstandenen Sch\u00e4den schad- und klaglos. Die Beh\u00e4lter d\u00fcrfen nur bis zu der von BRANTNER angegebenen Menge und mit f\u00fcr diese Beh\u00e4lter geeigneten Materialien bef\u00fcllt werden.<\/p>\n<p>4.3. Der Vertragspartner ist verpflichtet BRANTNER den Aufstellungsort f\u00fcr die Beh\u00e4lter vorab schriftlich bekannt zu geben und sichert der Vertragspartner BRANTNER die uneingeschr\u00e4nkte, gesetzes- und beh\u00f6rdenkonforme sowie problemlose Zu- und Abfahrt von BRANTNER zum und vom Aufstellungsort mittels Fahrzeuge \u00fcber 3,5 to Gesamtgewicht zu, um die ordnungsgem\u00e4\u00dfe Aufstellung und Abholung der Beh\u00e4lter sicherzustellen. Der Vertragspartner verpflichtet sich auch auf eigene Kosten s\u00e4mtliche allenfalls f\u00fcr den Transport, die Aufstellung und die Abholung erforderliche Zustimmungserkl\u00e4rungen von Grundeigent\u00fcmern (bzw. des jeweils Berechtigten) einzuholen. Ist die Einholung der n\u00f6tigen Zustimmungserkl\u00e4rungen nicht in angemessener Frist m\u00f6glich, verpflichtet sich der Vertragspartner BRANTNER die Mehrkosten (z.B. Kosten eines zus\u00e4tzlichen Transportwegs) zu ersetzen und ist BRANTNER ferner berechtigt, vom Vertrag zur\u00fcckzutreten. Der Vertragspartner ist f\u00fcr die ordnungsgem\u00e4\u00dfe Verwahrung und Aufstellung der Beh\u00e4lter allein verantwortlich.<\/p>\n<h3 class=\"fusion-responsive-typography-calculated\" data-fontsize=\"28\" data-lineheight=\"33.599998px\"><strong>5. Eigentum<\/strong><\/h3>\n<p>5.1. Die von BRANTNER \u00fcbernommenen Abf\u00e4lle gehen in das Eigentum von BRANTNER \u00fcber, sofern keine gesetzlichen und\/oder vertraglichen Bestimmungen entgegenstehen. Bei Eigenanlieferung durch den Auftraggeber gehen die Abf\u00e4lle mit erfolgter positiver Eingangskontrolle in der Betriebsst\u00e4tte von BRANTNER in das Eigentum von BRANTNER \u00fcber.<\/p>\n<p>5.2. Bei Einkauf oder Verkauf von Waren und Altstoffen geht das Eigentum mit \u00dcbergabe der Ware und Kaufpreisbegleichung \u00fcber, sofern keine gesetzlichen und\/oder vertraglichen Bestimmungen entgegenstehen.<\/p>\n<p>5.3. Abf\u00e4lle, f\u00fcr die BRANTNER keine Sammler- oder Behandler Erlaubnis hat, gehen nicht in den Besitz und das Eigentum von BRANTNER \u00fcber. BRANTNER f\u00fchrt f\u00fcr solche Abf\u00e4lle lediglich Transportleistungen durch.<\/p>\n<h3 class=\"fusion-responsive-typography-calculated\" data-fontsize=\"28\" data-lineheight=\"33.599998px\"><strong>6. Abfall<\/strong><\/h3>\n<p>6.1. Der Vertragspartner haftet BRANTNER gegen\u00fcber f\u00fcr die korrekte und vollst\u00e4ndige Einstufung der Abf\u00e4lle gem\u00e4\u00df den geltenden bundes-, landes- und\/oder gemeinschaftsrechtlichen Rechtsnormen sowie technischen Richtlinien, die f\u00fcr die \u00dcbergabe, \u00dcbernahme und Einstufung von Abf\u00e4llen erforderlich sind. Er verpflichtet sich, alle erforderlichen Angaben zu machen und h\u00e4lt BRANTNER schad- und klaglos f\u00fcr alle Sch\u00e4den, die BRANTNER oder Dritten durch eine unrichtige und\/oder unvollst\u00e4ndige Einstufung oder durch falsche Angaben entstehen. Im Zweifelsfall erfolgt die endg\u00fcltige Zuordnung der Abfallart durch BRANTNER gem\u00e4\u00df der aktuell geltenden Abfallverzeichnisverordnung oder dem Europ\u00e4ischen Abfallverzeichnis. F\u00fcr Verbraucher im Sinne des KSchG gelten abweichend die gesetzlichen Vorschriften: Der Vertragspartner haftet nach diesen Vorschriften f\u00fcr die von ihm vorgenommene Einstufung der Abf\u00e4lle und ist verpflichtet, alle gem\u00e4\u00df den rechtlichen und technischen Vorgaben erforderlichen Angaben f\u00fcr die \u00dcbergabe und \u00dcbernahme der Abf\u00e4lle zu machen.<\/p>\n<p>6.2. Abf\u00e4lle werden von BRANTNER nur mit dem vollst\u00e4ndig ausgef\u00fcllten und von einer vertretungsbefugten Person des Vertragspartners oder eines von diesem bevollm\u00e4chtigten Anlieferers unterschriebenen Lieferschein (\u00dcbernahmeschein) bzw. Begleitschein angenommen. Die Unterschrift best\u00e4tigt die korrekte Einstufung der Abf\u00e4lle, die Vollst\u00e4ndigkeit der Angaben und den erteilten Auftrag zur ordnungsgem\u00e4\u00dfen Entsorgung. Sollte bei der Anlieferung keine berechtigte Person zur Unterzeichnung anwesend sein, beh\u00e4lt sich BRANTNER das Recht vor, die Annahme der Abf\u00e4lle zu verweigern. In diesem Fall wird der Vertragspartner unverz\u00fcglich kontaktiert, um eine neue Anlieferung zu vereinbaren oder alternative L\u00f6sungen zur ordnungsgem\u00e4\u00dfen Dokumentation zu finden. Zus\u00e4tzliche Kosten, die durch eine erneute Anfahrt oder erforderliche Lagerung der Abf\u00e4lle entstehen, gehen zu Lasten des Vertragspartners. Die \u00dcbernahme der Abf\u00e4lle kann ohne jegliche daraus resultierenden Anspr\u00fcche des Vertragspartners verweigert werden, wenn der Lieferschein bzw. Begleitschein fehlt, unvollst\u00e4ndig ist, oder die notwendige Unterschrift nicht vorliegt. Dies gilt ebenso bei nicht ordnungsgem\u00e4\u00dfer Beschriftung oder M\u00e4ngeln des Begleitscheins.<\/p>\n<p>6.3. Abgegebene Abf\u00e4lle, die nicht den in der Bestellung spezifizierten oder f\u00fcr den jeweiligen Container zugelassenen Abfallarten entsprechen, verursachen zus\u00e4tzliche Kosten. Diese zus\u00e4tzlichen Kosten setzen sich zusammen aus den tats\u00e4chlichen Aufwendungen f\u00fcr die umweltgerechte Entsorgung oder Verwertung der nicht konformen Abf\u00e4lle sowie einer Pauschale f\u00fcr die Trennung von Mischabf\u00e4llen oder verunreinigten Beh\u00e4ltern (Sortierkostenpauschale). Die Einhaltung der Umweltvorschriften ist erforderlich, um zus\u00e4tzliche Kosten zu vermeiden.<\/p>\n<p>6.4. F\u00fcr die Bestimmung der Menge des Abfalls ist die Wiegung durch BRANTNER ma\u00dfgeblich. Die Entsorgungskosten werden auf Basis des Bruttogewichtes berechnet. Erfolgt die \u00dcbernahme von Abf\u00e4llen oder anderen Materialien in Beh\u00e4ltern (z.B. F\u00e4sser) berechnen sich die Entsorgungskosten auf Basis des Bruttogewichtes dieser Beh\u00e4lter.<\/p>\n<p>6.5. BRANTNER ist ferner berechtigt, die \u00dcbernahme von Abf\u00e4llen zu verweigern und den Abfall zur\u00fcckzuweisen, wenn<\/p>\n<p>(i)\u00a0\u00a0\u00a0 die vereinbarten Abfallanlieferbedingungen nicht eingehalten werden;<\/p>\n<p>(ii)\u00a0\u00a0 die von BRANTNER allenfalls vorgegebenen Maximalmengen oder Verpackungsgr\u00f6\u00dfen nicht eingehalten werden;<\/p>\n<p>(iii)\u00a0 keine bzw. eine falsche oder unvollst\u00e4ndige Abfall- und\/oder Artikeldeklaration seitens des Vertragspartners erfolgt ist;<\/p>\n<p>(iv)\u00a0 Beh\u00e4lter besch\u00e4digt, nicht ordnungsgem\u00e4\u00df beschriftet oder f\u00fcr eine Zwischenlagerung ungeeignet sind;<\/p>\n<p>(v)\u00a0\u00a0 der Vertragspartner wesentliche vertragliche Verpflichtungen verletzt (z.B. falsche Einstufung, Zahlungsverzug);<\/p>\n<p>(vi)\u00a0 es sich um strahlenden oder explosiven Stoffe oder Kampfstoffe oder Alt\u00f6le handelt, die giftige Stoffen enthalten; oder<\/p>\n<p>(vii) sonstige betriebliche Gr\u00fcnde vorliegen, die eine \u00dcbernahme des Abfalls f\u00fcr BRANTNER unzumutbar machen (z.B. Gefahr f\u00fcr die Sicherheit von Anlagen oder Personen etc.).<\/p>\n<p>6.6. Die Abholung von Abfall durch BRANTNER erfolgt durch LKW, Tankwagen, Saugtankwagen, Waggon, Kesselwaggon, oder sonstige Sammelfahrzeuge wie zB Presswagen, Absatzkipper etc..Es steht BRANTNER frei, die Abholung selbst durchzuf\u00fchren oder durch einen Dritten (z.B. Subunternehmer) durchf\u00fchren zu lassen.<\/p>\n<p>6.7. Der Vertragspartner stellt sicher, dass die abzuholenden Abf\u00e4lle tags\u00fcber (auch am Wochenende) zwischen 06:00 bis 18:00 durchgehend gut zug\u00e4nglich sind.<\/p>\n<p>6.8. Vereinbart wird, dass Vertragspartner die verursachten Kosten aufgrund von Warte- und Stehzeiten (bei der Abholung, der \u00dcbernahme oder der Entladung der Abf\u00e4lle), sowie die Kosten der von ihm veranlassten frustrierten Leerfahrten tragen. BRANTNER ist in diesem Fall berechtigt dem Vertragspartner jede angefangene halbe Stunde (an Warte- und Stehzeit) zu verrechnen.<\/p>\n<p>6.9. Vertragspartner die Abf\u00e4lle selbst an BRANTNER liefern (=Eigenanlieferung) sind verpflichtet BRANTNER dies mindestens einen Werktag vorab schriftlich unter Angabe der konkreten Uhrzeit bekannt zu geben. Die gelieferten Abf\u00e4lle m\u00fcssen den jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmungen entsprechen. Ungeeignete und\/oder besch\u00e4digte Beh\u00e4lter werden von BRANTNER nicht \u00fcbernommen.<\/p>\n<p>6.10. BRANTNER beh\u00e4lt sich vor, \u00fcbernommene Abf\u00e4lle oder Teile davon anstelle der Beseitigung einer anderen Behandlung und\/oder Verwertung zuzuf\u00fchren.<\/p>\n<p>6.11. Umgang mit K\u00fcnstlichen Mineralfasern (KMF)<\/p>\n<p>F\u00fcr die Handhabung, Verpackung und Entsorgung von KMF-Abf\u00e4llen, die bei Bau-, Umbau-, Instandsetzungs-, Sanierungs- und Abbrucharbeiten anfallen, gelten folgende spezifische Vorschriften f\u00fcr Mineralfasern mit gefahrrelervaten Eigenschaften, dass KMF-Abf\u00e4lle vor Ort von anderen Abf\u00e4llen zu trennen und staubdicht zu verpacken sind. Es sind rei\u00dffeste, staubdichte und verschlie\u00dfbare Big Bags zu verwenden, um Staubaufwirbelung zu vermeiden. Transportbeh\u00e4lter mit KMF-Abf\u00e4llen d\u00fcrfen keine anderen gef\u00e4hrlichen Stoffe enthalten. Diese Abf\u00e4lle sind der Abfallart 31437 g (\u201eAsbestabf\u00e4lle, Asbestst\u00e4ube\u201c) zuzuordnen und d\u00fcrfen nur von berechtigten Sammlern \u00fcbernommen werden. F\u00fcr gef\u00e4hrliche KMF-Abf\u00e4lle ist ein Begleitschein auszuf\u00fcllen und dem Transporteur zu \u00fcbergeben. Mineralfasern ohne gefahrrelevanten Eigenschaften k\u00f6nnen nur \u00fcbernommen werden, sollten folgende Einstufungsgrundlagen Sichergestellt sein:<\/p>\n<p>(i) Kennzeichnung mit G\u00fctesiegel (RAL, EUCEB);<\/p>\n<p>(ii) Produktdatenbl\u00e4tter der Mineralfasern gemeinsam mit Rechnung und Lieferschein (Produktionsjahr, Hersteller, Hinweis auf G\u00fctesiegel);<\/p>\n<p>(iii) Analytischer Nachweis gem\u00e4\u00df AbfallverzVO (BGBl. II Nr. 409,2020)<\/p>\n<p>Dieser Abfall kann in Deckelmulden oder Container mit Deckel \u00fcbernommen werden unter der SN 31416. Sollte kein Nachweis m\u00f6glich sein, muss die KMF als gef\u00e4hrlich \u00fcbernommen werden. Diese Vorschriften basieren auf dem Abfallwirtschaftsgesetz 2002 idgF \u00a715 Abs. 5a Z b und anderen elevanten Gesetzen und Verordnungen.<\/p>\n<h3 class=\"fusion-responsive-typography-calculated\" data-fontsize=\"28\" data-lineheight=\"33.599998px\"><strong>7. H\u00f6here Gewalt<\/strong><\/h3>\n<p>7.1. Soweit eine Partei ihre vertraglichen Leistungen infolge h\u00f6herer Gewalt nicht oder nur unter unangemessenen Bedingungen erbringen kann, wird sie f\u00fcr die Zeit des Hindernisses von der vertraglich geregelten Leistungspflicht frei. H\u00f6here Gewalt im Sinne dieses Punktes sind beispielsweise folgende Ereignisse: Krieg, Unruhen, Naturkatastrophen, Pandemien, Aussperrungen und Streik.<\/p>\n<h3 class=\"fusion-responsive-typography-calculated\" data-fontsize=\"28\" data-lineheight=\"33.599998px\"><strong>8. Haftung und Gew\u00e4hrleistung<\/strong><\/h3>\n<p>8.1. Der Vertragspartner haftet gegen\u00fcber BRANTNER nach den gesetzlichen Bestimmungen f\u00fcr s\u00e4mtliche Sch\u00e4den, die in Folge fehlerhafter Einstufung oder Kennzeichnung sowie durch \u00dcbergabe vertragswidriger Abf\u00e4lle entstanden sind bzw. entstehen werden.<\/p>\n<p>8.2. Der Vertragspartner ist zur sofortigen \u00dcberpr\u00fcfung der von BRANTNER erbrachten Leistungen verpflichtet und hat etwaige M\u00e4ngel innerhalb von sieben Tagen ab Leistungserbringung schriftlich zu r\u00fcgen, wobei die R\u00fcge zu begr\u00fcnden ist. Unterl\u00e4sst der Vertragspartner diese R\u00fcge, so kann er Anspr\u00fcche auf Gew\u00e4hrleistung, auf Schadenersatz sowie aus einem Irrtum nicht mehr geltend machen. Bei begr\u00fcndeten und rechtzeitig ger\u00fcgten M\u00e4ngeln ist die Gew\u00e4hrleistung auf Verbesserung oder Austausch beschr\u00e4nkt. Mehrere Nachbesserungen sind zul\u00e4ssig. Wandlungs- und Preisminderungsanspr\u00fcche sind ausgeschlossen. Ist der Vertragspartner Verbraucher iSd KSchG, gilt abweichend von diesem Punkt 8.2: Die Gew\u00e4hrleistung richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.<\/p>\n<p>8.3. BRANTNER haftet nicht f\u00fcr Sch\u00e4den, die infolge gebrauchsbedingter Abn\u00fctzung, unrichtiger Ben\u00fctzung, Vandalismus, h\u00f6here Gewalt oder au\u00dferhalb der normalen Betriebsbedingungen liegender Umst\u00e4nde entstehen.<\/p>\n<p>8.4. Ersatzanspr\u00fcche des Vertragspartners gegen\u00fcber BRANTNER m\u00fcssen bei sonstiger Pr\u00e4klusion der Anspr\u00fcche innerhalb von 14 Werktagen schriftlich bei BRANTNER geltend gemacht werden. Dieser Punkt 8.4 gilt nicht f\u00fcr Vertr\u00e4ge mit Verbrauchern.<\/p>\n<p>8.5. F\u00fcr zeitliche Verz\u00f6gerungen bei der Auftragsdurchf\u00fchrung oder versp\u00e4tete Abholungen wird, sofern BRANTNER nicht vors\u00e4tzlich oder grob fahrl\u00e4ssig handelt, jegliche Haftung von BRANTNER ausgeschlossen.<\/p>\n<p>8.6. Soweit dies nicht gegen zwingendes Recht verst\u00f6\u00dft und soweit in diesen AGB nichts anderes geregelt ist, haftet BRANTNER nur f\u00fcr den Ersatz von Sch\u00e4den, die BRANTNER grob fahrl\u00e4ssig oder vors\u00e4tzlich verursacht hat. Diese Haftungsbeschr\u00e4nkung gilt jedoch nicht f\u00fcr den Ersatz von Personensch\u00e4den. F\u00fcr mittelbare Sch\u00e4den, entgangenen Gewinn, Zinsverluste, unterbliebene Einsparungen, Folge- und Verm\u00f6genssch\u00e4den und Sch\u00e4den aus Anspr\u00fcchen Dritter haftet BRANTNER nicht. S\u00e4mtliche Ersatzanspr\u00fcche des Vertragspartners sind der H\u00f6he nach mit dem Rechnungsbetrag des jeweiligen Auftrages und (kumulativ) mit der H\u00f6he einer durch die Haftpflichtversicherung von BRANTNER zu erbringende Versicherungsleistung begrenzt. Ist der Vertragspartner Unternehmer iSd KSchG, gilt zus\u00e4tzlich: Das Vorliegen grober Fahrl\u00e4ssigkeit und Vorsatz hat der Vertragspartner zu beweisen. Ersatzanspr\u00fcche verj\u00e4hren jedenfalls nach Ablauf von 6 Monaten nach Erbringung der Leistung durch BRANTNER.<\/p>\n<h3 class=\"fusion-responsive-typography-calculated\" data-fontsize=\"28\" data-lineheight=\"33.599998px\"><strong>9. \u00dcbergabe von Abfall von Brantner an Vertragspartner\u00a0<\/strong><\/h3>\n<p>9.1. Bei der \u00dcbergabe von Abf\u00e4llen von BRANTNER an den Vertragspartner gilt die umweltgerechte und ordnungsgem\u00e4\u00dfe Verwertung bzw. Beseitigung durch den Vertragspartner als vereinbart und verpflichtet sich der Vertragspartner gegen\u00fcber BRANTNER die ordnungsgem\u00e4\u00dfe Verwertung bzw. Beseitigung schriftlich zu best\u00e4tigen.<\/p>\n<p>9.2. Der Vertragspartner sichert zu, die entsprechenden Genehmigungen f\u00fcr die \u00dcbernahme, Verwertung bzw. Beseitigung der Abf\u00e4lle lt. AWG idgF zu besitzen. Der Vertragspartner h\u00e4lt BRANTNER diesbez\u00fcglich vollkommen schad- und klaglos.<\/p>\n<h3 class=\"fusion-responsive-typography-calculated\" data-fontsize=\"28\" data-lineheight=\"33.599998px\"><strong>10. CO<sub>2<\/sub> Einsparung<\/strong><\/h3>\n<p>10.1. Vereinbart wird, dass s\u00e4mtliche im Zusammenhang mit der Leistungserbringung durch BRANTNER allenfalls verwirklichten CO<sub>2<\/sub> Einsparungen, CO<sub>2<\/sub>-Gutschriften und sonstigen im Zusammenhang mit der Leistungserbringung generierten Klimaschutzgutschriften ausschlie\u00dflich BRANTNER zustehen und BRANTNER die alleinigen Vermarktungsrechte an diesen CO<sub>2<\/sub> Einsparungen, CO<sub>2<\/sub>-Gutschriften und Klimaschutzgutschriften zustehen.<\/p>\n<h3 class=\"fusion-responsive-typography-calculated\" data-fontsize=\"28\" data-lineheight=\"33.599998px\"><strong>11. Datenschutz<\/strong><\/h3>\n<p>11.1. Verarbeitung personenbezogener Daten: BRANTNER verarbeitet personenbezogene Daten der Vertragspartner ausschlie\u00dflich im Rahmen der Vertragserf\u00fcllung sowie zur Erf\u00fcllung rechtlicher Verpflichtungen. Die Verarbeitung erfolgt auf Grundlage der DSGVO sowie des \u00f6sterreichischen Datenschutzgesetzes (DSG) und dient der Durchf\u00fchrung des Vertragsverh\u00e4ltnisses, der Kundenbetreuung sowie der technischen Administration.<\/p>\n<p>11.2. Weitergabe von Daten: Pers\u00f6nliche Daten werden nur dann an Dritte weitergegeben, wenn dies f\u00fcr die Vertragserf\u00fcllung notwendig ist oder eine gesetzliche Verpflichtung besteht. Empf\u00e4nger dieser Daten k\u00f6nnen z.B. Beh\u00f6rden, externe Dienstleister oder Subunternehmer sein. BRANTNER stellt sicher, dass diese Dritten sich an die Datenschutzbestimmungen halten.<\/p>\n<p>11.3. Der Vertragspartner wird hiermit informiert, dass BRANTNER zum Zweck der Bonit\u00e4tspr\u00fcfung und Inkassoabwicklung personenbezogene Daten wie Antragsdaten, Adressdaten sowie Daten \u00fcber die Einhaltung von Zahlungszielen und \u00fcber unbestrittene, nach F\u00e4lligkeit unbezahlte Forderungen an Artradius N.V. \u00fcbermitteln darf. Diese Daten\u00fcbermittlung erfolgt im Rahmen der gesetzlich erlaubten Gewerbet\u00e4tigkeit von Artradius N.V., gem\u00e4\u00df den \u00a7\u00a7 151 bis 153 der Gewerbeordnung 1994.<\/p>\n<p>11.4. Datenschutzrechte: Sie haben das Recht, Auskunft \u00fcber Ihre von BRANTNER gespeicherten personenbezogenen Daten zu erhalten, sowie das Recht auf Berichtigung unrichtiger Daten, L\u00f6schung, Einschr\u00e4nkung der Verarbeitung und Daten\u00fcbertragbarkeit gem\u00e4\u00df den Bestimmungen der DSGVO. Wenn Sie glauben, dass die Verarbeitung Ihrer Daten gegen das Datenschutzrecht verst\u00f6\u00dft oder Ihre datenschutzrechtlichen Anspr\u00fcche sonst in einer Weise verletzt worden sind, k\u00f6nnen Sie Beschwerde bei der Datenschutzbeh\u00f6rde einlegen.<\/p>\n<p>11.5. Speicherdauer: Personenbezogene Daten werden nur solange gespeichert, wie es f\u00fcr die Erreichung des Zweckes der Datenverarbeitung notwendig ist oder wie es gesetzliche Aufbewahrungsfristen vorschreiben. Nach Wegfall des Verarbeitungszwecks bzw. nach Ablauf der gesetzlichen Fristen werden die Daten routinem\u00e4\u00dfig gel\u00f6scht.<\/p>\n<p>11.6. Sicherheitsma\u00dfnahmen: BRANTNER setzt technische und organisatorische Sicherheitsma\u00dfnahmen ein, um personenbezogene Daten gegen zuf\u00e4llige oder vors\u00e4tzliche Manipulation, Verlust, Zerst\u00f6rung oder Zugriff durch unberechtigte Personen zu sch\u00fctzen. Diese Ma\u00dfnahmen werden regelm\u00e4\u00dfig \u00fcberpr\u00fcft und dem neuesten Stand der Technik angepasst.<\/p>\n<p>11.7. Kontakt und Datenschutzbeauftragter: F\u00fcr Fragen zum Datenschutz k\u00f6nnen Sie sich jederzeit an unseren Datenschutzbeauftragten wenden, dessen Kontaktdaten Sie auf unserer Webseite unter <a href=\"https:\/\/www.brantner.com\/datenschutz\/\">https:\/\/www.brantner.com\/datenschutz\/<\/a> finden.<\/p>\n<h3 class=\"fusion-responsive-typography-calculated\" data-fontsize=\"28\" data-lineheight=\"33.599998px\"><strong>12. Schlussbestimmungen<\/strong><\/h3>\n<p>12.1. Sollten einzelne Bestimmungen der AGB rechtsunwirksam, ung\u00fcltig und\/oder nichtig sein oder im Laufe der Vertragsdauer werden, so ber\u00fchrt dies die Rechtswirksamkeit und\/oder die G\u00fcltigkeit der \u00fcbrigen Bestimmungen nicht. Eine rechtsunwirksame, ung\u00fcltige und\/oder nichtige Bestimmung ist durch eine rechtswirksame und g\u00fcltige Bestimmung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der rechtsunwirksamen, nichtigen oder ung\u00fcltigen Bestimmung m\u00f6glichst nahekommt.<\/p>\n<p>12.2. Alle Erkl\u00e4rungen rechtsverbindlicher Art aufgrund dieser AGB haben schriftlich an die zuletzt schriftlich bekannt gegebene Adresse des jeweils anderen Vertragspartners zu erfolgen. Wird eine Erkl\u00e4rung an die zuletzt schriftlich bekannt gegebene Adresse \u00fcbermittelt, so gilt diese dem jeweiligen Vertragsteil als zugegangen.<\/p>\n<p>12.3. Die Bezeichnung der f\u00fcr die einzelnen Kapitel gew\u00e4hlten \u00dcberschriften dient einzig und allein der \u00dcbersichtlichkeit und ist daher nicht zur Auslegung dieser AGB heranzuziehen.<\/p>\n<p>12.4. Auf alle Vertr\u00e4ge zwischen BRANTNER und ihren Vertragspartner ist ausschlie\u00dflich \u00f6sterreichisches materielles und formelles Recht mit Ausnahme seiner Verweisungsnormen anzuwenden. Das UN \u2013 Kaufrecht findet keine Anwendung. Vertragssprache ist Deutsch.<\/p>\n<p>12.5. F\u00fcr alle Streitigkeiten zwischen BRANTNER und ihren Vertragspartnern wird die ausschlie\u00dfliche Zust\u00e4ndigkeit des sachlich zust\u00e4ndigen Gerichtes in 3500 Krems vereinbart. Wenn der Vertragspartner Verbraucher iSd KSchG ist und im Inland seinen Wohnsitz oder seinen gew\u00f6hnlichen Aufenthalt hat oder im Inland besch\u00e4ftigt ist, so kann er davon abweichend nur vor jenen Gerichten geklagt werden, in deren Sprengel sein Wohnsitz, sein gew\u00f6hnlicher Aufenthalt oder sein Ort der Besch\u00e4ftigung liegt.<\/p>\n<p>12.6. Liegt ein Verbrauchergesch\u00e4ft im Sinne des KSchG vor und stehen zwingende Bestimmungen des KSchG einzelnen Bestimmungen der AGB entgegen, so gilt als vereinbart, dass an Stelle der entsprechenden Bestimmungen der AGB die diesbez\u00fcglich zwingenden Normen des KSchG treten. Alle \u00fcbrigen Bestimmungen dieser AGB bleiben vollinhaltlich aufrecht.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>ALLGEMEINE GESCH\u00c4FTSBEDINGUNGEN DER BRANTNER \u00d6STERREICH GMBH Stand: 01.08.2024 1. Geltungsbereich 1.1. Die vorliegenden Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen (in der Folge auch nur\u201eAGB\u201c) gelten f\u00fcr alle von Brantner \u00d6sterreich GmbH (\u201eBRANTNER\u201c) zu erbringenden Leistungen und f\u00fcr s\u00e4mtliche Rechtsgesch\u00e4fte zwischen BRANTNER und ihrer jeweiligen Vertragspartnern. 1.2. 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